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Sparkasse Kufstein

Nautik

Boote, welche Eigentum der ÖWR sind (und solche, die für den ÖWR-Rettungsdienst herangezogen werden) dürfen nur von ÖWR-Mitgliedern geführt werden, die im Besitz eines gültigen Schiffsführerpatentes und der Selbstfahrgenehmigung sind.

Um die Selbstfahrgenehmigung zu erhalten, muss, sofern das Schiffsführerpatent nicht im (bzw. über) den dafür örtlich zuständigen LV abgelegt wurde, eine Überprüfung durchgeführt werden. Die Ausstellung der Selbstfahrgenehmigung erfolgt durch den Landesverbandsreferenten für Nautik.

Diese Personen sollen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Besitz des ÖWR-Helferscheines
  • Ein Jahr aktiver Bootsdienst
  • Kenntnisse des Motores, sowie der technischen Ausrüstung (Funk, etc.)
  • Seemännisches Verhalten (Knoten, etc.)
  • Richtiges Verhalten bei Bergungen von Personen und Sachen