Die Kunst des Schwimmens dürfte so alt sein wie die Menschheit selbst. Die alten Griechen bezeichneten einen Nichtschwimmer als dummen Menschen. Ihr abfälliges Urteil lautete: „Er kann weder schwimmen noch lesen“. Sicherlich ergab sich auch schon bald die Notwendigkeit des Rettens. So hieß es schon bei den Römern: „Es tötet, wer nicht rettet!“ und Konfuzius lehrte im fernen Osten: „Der Retter eines Menschen ist größer als der Bezwinger einer Stadt“.
Der urkundliche Nachweis über die Gründung der ersten Rettungsgesellschaft geht auf das Jahr 1767 zurück („Maatschappy Tot Redding von Drenkelingen zu Amsterdam“). In rascher Folge bilden sich nun weitere Vereinigungen zur Rettung von Menschen aus Wassernot, u.a. 1772 auch in Wien.
Nach dem Jahre 1945 muß es, vor allem in Deutschland und Österreich, zu völligen Neugründungen kommen.
1957 ist schließlich das Gründungsjahr des Vereins „Österreichische Wasser-Rettung“. Im Februar 1967 erläßt das Bundesministerium für Unterricht und Kunst Bestimmungen für die Ausbildung von Rettungsschwimmern, die für alle damit betrauten Organisationen verbindlich sind.