AUSBILDUNG NAUTIK
Schiffsführerausbildung
Die Bedingungen zum Erwerb des Schifferpatents können vom Gesetzgeber regional unterschiedlich sein. Detaillierte Auskünfte können die Landesnautiker des jeweiligen ÖWR-Landesverbandes oder die jeweiligen Nautik Referenten in den Einsatzstellen geben.
Boote im Eigentum der ÖWR und solche die für den ÖWR-Rettungsdienst herangezogen werden dürfen nur von aktiven ÖWR-Mitgliedern geführt werden die im Besitz eines entsprechenden Schiffsführerpatentes und einer ÖWR- Selbstfahrgenehmigung sind.
Die Ausstellung der Selbstfahrgenehmigung erfolgt durch den Landesverbandsreferenten für Nautik nach einem erfolgreich absolviertem Fachgespräch mit praktischen Fahrmanövern und Kotenkunde.
Du solltest folgende Voraussetzungen erfüllen: Besitz des ÖWR-Helferscheines, mind. 1 Jahr aktiver Bootsdienst, Kenntnisse des Motors, der technischen Ausrüstung des Bootes (Funk, Sonar, Rettungsmittel, …), Seemännisches Verhalten (Knoten, Fachausdrücke, …), Manöver wie An- und Ablegen, Wenden auf engen Raum, Person über Bord, Bergungen von Personen und Sachen und das in stehenden und fließenden Gewässern.