23. Juli 2016

Nautik

 

AUSBILDUNG NAUTIK

Schiffsführerausbildung

Die Bedingungen zum Erwerb des Schifferpatents können vom Gesetzgeber regional unterschiedlich sein. Detaillierte Auskünfte können die Landesnautiker des jeweiligen ÖWR-Landesverbandes oder die jeweiligen Nautik Referenten in den Einsatzstellen geben.

Boote im Eigentum der ÖWR und solche die für den ÖWR-Rettungsdienst herangezogen werden dürfen nur von aktiven ÖWR-Mitgliedern geführt werden die im Besitz eines entsprechenden Schiffsführerpatentes und einer ÖWR- Selbstfahrgenehmigung sind.

Die Ausstellung der Selbstfahrgenehmigung erfolgt durch den Landesverbandsreferenten für Nautik nach einem erfolgreich absolviertem Fachgespräch mit praktischen Fahrmanövern und Kotenkunde.

Du solltest folgende Voraussetzungen erfüllen: Besitz des ÖWR-Helferscheines, mind. 1 Jahr aktiver Bootsdienst, Kenntnisse des Motors, der technischen Ausrüstung des Bootes (Funk, Sonar, Rettungsmittel, …), Seemännisches Verhalten (Knoten, Fachausdrücke, …), Manöver wie An- und Ablegen, Wenden auf engen Raum, Person über Bord, Bergungen von Personen und Sachen und das in stehenden und fließenden Gewässern.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen